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Alles was Recht ist (Waffenrecht)
BSSB zum Waffenrecht und zur Ehrenamtskarte (2012)
Was muss ich beim Waffentransport beachten?
- Wenn Sie eine Waffe transportieren möchten, so darf sie währenddessen nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit sein. Außerdem muss der Transport auf direktem Weg erfolgen.
- Nicht zugriffsbereit bedeutet, dass die Schusswaffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden muss.
- Nicht schussbereit bedeutet, dass sich keine Munition im Patronenlager oder im eingeführten Magazin befinden darf (auch wenn die Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird und somit gar nicht zeitnah verwendet werden könnte).
- Weiterhin dürfen Sie den direkten Transport nicht nennenswert unterbrechen. Sie dürfen also auf dem Weg zum Schützenheim oder zur Jagd nicht noch eine Mahlzeit in einem Restaurant einnehmen oder die Tante besuchen.
Quelle: Landratsamt Unterallgaeu - www.landratsamt-unterallgaeu.de/...
Für viele Funktionsträger im Deutschen Schützenbund ist das Thema "Recht" ein wichtiger Aspekt. Sei es, um die Vereinsmitglieder auf dem neuesten Stand, zum Beispiel im Waffenrecht, zu halten oder aber es werden Änderungen auf dem heimischen Schießstand geplant und der Verantwortliche vor Ort möchte sich informieren, ob die Modernisierungen nach geltendem Recht auch erlaubt sind.
All dies und vieles mehr finden Sie in auf den Internetseiten des Deutschen Schützenbundes e.V. unter nachfolgendem Link:
https://www.dsb.de/recht/rechtsvorschriften/waffenrecht/